Wozu Schutzgebühr?
Sich bewusster zu werden, dass jeder Hund ÜBERLEGT angeschafft werden soll und immer auch Geld kostet!
Die Schutzgebühr samt Schutzvertrag beträgt 400 Euro. Oft werden wir gefragt, warum wir dieses Geld verlangen. Eigentlich sollte sich der Verein ja glücklich schätzen, dass man bereit ist, ein armes Tier aufzunehmen!
Nun, kein Verein verfügt über große Geldreserven. Diese 400 Euro sind kein Verdienst oder Kaufpreis, sondern dient dazu
- sich bewusster zu werden, dass jeder Hund ÜBERLEGT angeschafft werden soll und immer auch Geld kostet! Der gesündeste Hund kann im Laufe seines hoffentlich 12 bis 15 –jährigen Lebens krank werden, einen Unfall haben etc..
- vorangegangene Kosten, die der Verein auslegen musste, abzudecken. Dies können sein:
Impfkosten (Tollwut; Parvovirose etc.)
Austestungen: 4D-Austestung (Ehrlichiose, Anaplasmose, Borreliose, Dirofilariose)
Blutabnahme
Kastration
Röntgen
Erstellung Pass
Erstellung Chip
Transportkosten – z.B. zum Tierarzt oder vom Fundort in die Pension
Futterkosten
Pensionsgeld
Test und Behandlung Endo- und Ektoparasiten
Zusätzlich dazu können natürlich andere Kosten entstehen, z.B. durch Operationen, Behandlungen gegen Parvovirose etc.. sowie durch Anschaffung von Geschirren, Leinen, Näpfen, Transportboxen, Shampoos etc..
Oft bekommt unser Verein Sachspenden. Diese reichen aber bei weitem nicht aus, um den Bedarf all unserer Hunde abzudecken.
Wie man ersehen kann, schwanken die Kosten für einen Hund enorm. Sollte ein Hund tatsächlich die 400 Euro nicht „verbraucht“ haben, wird das übrige Geld natürlich für andere, kostenintensivere bzw. alte und schwer zu vermittelnde Hunde verwendet!
Der Verein arbeitet ehrenamtlich und lebt von Spenden! Und die Spendeneinnahmen sind gerade jetzt während Corona ziemlich gesunken! Gerade auch aus diesem Grund müssen wir als Verein vieles privat auslegen bzw. vorfinanzieren.
Die Schutzgebühr hilft einem Verein, „über die Runden“ zu kommen. Kein Hund soll auf der Strecke bleiben – vom jungen, gesunden bis zum alten, kränklichen Tier!
ZUM THEMA SCHUTZVERTRAG:
Der Schutzvertrag wird zwischen dem Verein und dem zukünftigen Besitzer abgeschlossen. Er beinhaltet alle Daten und Fakten zum Hund sowie die Verpflichtung des Besitzers, den Hund artgerecht zu halten. Zudem ist es untersagt, einen übernommenen Hund weiterzuvermitteln. Falls der Besitzer das Tier nicht mehr halten kann, muss der Verein darüber informiert werden und kann den Hund wieder übernehmen. Bei Vertragsverstößen hat der Verein eine Handhabe, um gegen den Halter ggf. auch gerichtlich vorzugehen!
Unser Team
Ivka & Fenja, Partnervereine, Tierschützer wie Sie
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Wenn der Mensch hinter dem Tier steht, hat es eine Chance.
